Hainburg 1984. Herausforderung und Bewährung.

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Die Besetzung der Hainburger Au im Dezember 1984 sollte für Österreich von umweltpolitischer und demokratiepolitischer Bedeutung sein.

1983 erklärte die oberste österreichische Wasserrechtsbehörde die Errichtung eines Kraftwerks bei Hainburg zum „bevorzugten Wasserbau“, was eine Verfahrenskonzentration aller behördlichen Genehmigungen und eine Einschränkung des Instanzenzuges bedeutete. Daher konnte bereits im Dezember 1984 mit der Rodung des Augebietes begonnen werden. Bereits Anfang 1984 war jedoch eine Initiative zur Rettung des Auwaldes ins Leben gerufen worden, der Prominente wie Günther Nenning, Peter Turrini, Otmar Karas und Jörg Mauthe angehörten. Bekanntester Unterstützer war der Nobelpreisträger Konrad Lorenz, Pate und Namensgeber des Volksbegehrens, das 1985 von mehr als 350.000 Menschen unterzeichnet wurde. Am 1. Juli 1985 wurde als Folge davon der Wasserrechtsbescheid wieder aufgehoben. Dramatischer Höhepunkt waren die Ereignisse im Dezember 1984. Die Au war zum Sperrgebiet erklärt worden. Es kam zum Polizeieinsatz mit Schlagstöcken, zu Zusammenstößen zwischen rund 800 Polizei- und Gendarmeriebeamten mit 3000 Umweltschützern, 19 Verletzten auf der Seite der Aubesetzer und am Abend des 19. Dezember in Wien zu einer Demonstration von rund 40.000 Menschen gegen das Vorgehen der Regierung. Am 21. Dezember verhängte die Bundesregierung einen Rodungsstopp.

Diese Ereignisse gingen auch am BG/BRG Schwechat nicht spurlos vorbei!

Unterschiedliche Standpunkte innerhalb der Schulgemeinschaft (Schüler – Lehrer – Eltern) waren naheliegend. Entscheidend war jedoch, dass einige Lehrkräfte (in ihrer Freizeit) sowie zahlreiche SchülerInnen der Oberstufe (auch während der Unterrichtszeit und teilweise ohne Wissen der Eltern) an der Aubesetzung teilnahmen. Manche Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen vertraten die Ansicht, dass eine einfache Entschuldigung wegen des Fernbleibens vom Unterricht ausreichend sei, andere wollten alle nur denkbaren Disziplinierungsmaßnahmen einsetzen. Eltern hatten zudem nicht nur Sorge um ihre Kinder, sondern fürchteten sogar einen Schulausschluss.

Unter Anwendung der vorhandenen Gesetze und Verordnungen musste daher nach dem Abbruch der Besetzung im Jänner 1985 ein Weg aus dieser Situation gefunden werden, der für alle Beteiligten einsichtig war. In mehreren Informations- und Diskussionsrunden wurde folgendes Ergebnis sichergestellt:

  1. Die Teilnahme an der Aubesetzung war kein Entschuldigungsgrund. Die Stunden wurden als unentschuldigt gewertet und eine Verwarnung ausgesprochen. Einen Niederschlag fand diese Tatsache auch in der Verhaltensnote.
  2. Da auch LehrerInnen an der Aktion beteiligt waren, war dieses Verhalten nach dem Lehrerdienstrecht zu behandeln, das aber nur dann in Anwendung gekommen wäre, wenn es zu Verstößen gegen die Dienstpflichten gekommen wäre. Keiner der beteiligten Lehrer hatte aber seine Unterrichtsverpflichtung vernachlässigt oder SchülerInnen dazu ermuntert, an der Aubesetzung teilzunehmen.

Triebfedern des Handelns von SchülerInnen und LehrerInnen waren Zivilcourage und ein gesteigertes Umweltbewusstsein, Eigenschaften, die nicht hoch genug geschätzt werden können. Die Auswirkungen dürfen allseits als bekannt angesehen werden: Es gibt kein Kraftwerk bei Hainburg, stattdessen den Naturpark Donauauen. Und nicht ganz 35 Jahre später können noch immer einige ehemalige SchülerInnen stolz auf ihre demokratiepolitische Reifeprüfung sein.

Der Autor, HR Mag. Eduard Hruska, war zunächst Prov. Leiter und anschließend Direktor des BG/BRG Schwechat (1993 – 2001).